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| F.A.Q.steht für Frequently Asked Questions. Auf dieser Seite werden oft gestellte Fragen beantwortet, welche wir via E-mail empfangen (siehe button 'die Anfrage'). Daneben wollen wir Sie durch diese Seite auf dem laufenden halten in bezug auf wichtige Entwicklungen auf juristischem Gebiet. Außergerichtliche Kosten. Frage : Wenn in einem Mahnbrief Zahlung einer offenstehenden Faktur gefordert wird, steht oft darin, daß Anspruch auf außergerichtliche Kosten erhoben wird. Was sind eigentlich die sog. außergerichtlichen Kosten ? Antwort : Die außergerichtlichen Kosten sind die Kosten, welche außergerichtlich für das Einkassieren der Faktur gemacht werden. Inkassotarif. Frage: Wenn ein Debitor eine Kafktur nicht begleicht, wie hoch sind dann die außergerichtlichen Kosten, welche ich in Rechnung stellen kann? Antwort: Über den Betrag an außergerichtlichen Inkasskosten, der in Rechnung gestellt werden kann, kann eine Klausel in die geltenden Allgemeinen Bedingungen aufgenommen werden. In die Allgemeinen Bedingungen kann z.B. aufgenommen werden, daß, wenn eine Faktur nicht bezahlt wird, 15% Inkassokosten verschuldet sind mit einem Mindestbetrag von € 150,-. Wenn keine Bestimmungen betreffs der außergerichtlichen Kosten aufgenommen worden sind, können im Prinzip die außergerichtlichen Kosten nach dem Tarif der Nederlandse Orde van Advocaten in Rechnung gestellt werden. Dies ist ein Staffeltarif, der mit 15% der Forderung anfängt. Inkassokosten in der Prozedur. Frage: Kann ein Debitor, wenn es, trotz mehrerer Mahnbriefe, doch zu einer Prozedur kommt, von dem Richter zur Zahlung der außergerichtlichen Kosten verurteilt werden? Antwort : Wenn ein Debitor vorgeladen wird, können nächst Zahlung der Faktur auch die außergerichtlichen Inkassokosten gefordert werden. Wenn der Debitor dann zur Zahlung einer Faktur verurteilt wird, spricht der Richter auch die außergerichtlichen Inkassokosten zu. Wenn die geforderten Kosten aber höher sind als der Tarif der Nederlandse Orde van Advocaten, z.B. wenn auf Grund der Allgemeinen Bedingungen ein bestimmter Mindestbetrag festgesetzt worden ist, kann der Richter die geforderten Kosten bis zu dem Tarif der Orde van Advocaten herabsetzen, wenn er der Meinung ist, daß die Inkassokosten nicht im richtigen Verhältnis zu dem geforderten Fakturbetrag stehen. Der Debitor kann auch zur Zahlung der Verzögerungszinsen verurteilt werden, wenn dies ihm in einem Mahnbrief zugestellt worden ist. |
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