Ausführlich :

Der schnelle Angriff ist die beste Verteidigung.

Auch bei Inkassoprozeduren gilt, daß eine konsequent ausgeführte schnelle Arbeitsmethode die besten Aussichten auf Erfolg bietet. Unser Inkassoverfahren besteht deshalb aus einem zweckmäßigen und wirksamen 'Drei-Schritte-Plan'.

Schritt 1: Mahnbrief, wird innerhalb 24 Stunden nach Auftrag versandt.

Schritt 2: Nach zwei Wochen folgt der zweite Mahnbrief mit beiliegender Vorladung.

Schritt 3: Nach vier Wochen wird, wenn Zahlung ausbleibt, die Vorladung beantragt. Die Erfahrung lehrt, daß in mehr als 80% der Fälle der Debitor nach Empfang von Brief 1 und/oder 2 zahlt.

  • Die ersten zwei Briefe werden nach Rücksprache mit Ihnen abgefaßt.    Die Briefe werden von STUY ADVOCATEN versandt, erwähnen aber Ihre Bank- oder Postscheckkontonummer. Der Debitor bezahlt Ihnen also direkt, wodurch Sie die Übersicht auf den Verlauf der Prozedur behalten und sofort über Ihr Geld verfügen.
  • Was müssen Sie tun ? Sie schicken uns, durch fax oder Post, eine Kopie der unbezahlten Faktur, darauf die Angaben des Debitors.
  • Was tut STUY ADVOCATEN ? Innerhalb 24 Stunden nach Empfang der Faktur schicken wir den ersten Mahnbrief. Ohne Nachricht seitens des Debitors schicken wir nach zwei Wochen automatisch den zweiten Brief, begleitet von einer Konzept-Vorladung. Dies um den Druck zu steigern. In mehr als 80% der Fälle zahlt der Debitor nach Empfang von Brief 1 und/oder 2, so ist unsere Erfahrung.
  • Hat der Debitor aber immer noch nicht bezahlt, so schicken wir keine Briefe mehr, sondern beantragen die Vorladung.
  • Nach der Urteilsverkündung schreiten wir zur Vollstreckung des Urteils, wobei Hauptsumme, Zinsen und alle Nebenkosten einkassiert werden.
  • Wer zahlt die Kosten des Verfahrens ? Die Kosten sind für den Debitor. Im Urteil verurteilt der Richter den Debitor zur Zahlung Ihrer Faktur, der Zinsen und aller Nebenkosten.
  • Sicherheit Während des verfahrens können Vorräte, Immobilien, Gehalt oder Bankkontos mit Beschlag belegt werden. Dies um Sicherheit zu bekommen, daß die Forderung plus Nebenkosten auch tatsächlich geltend gemacht werden können.