| Ausführlich : Der schnelle Angriff ist die beste
Verteidigung.
Auch bei Inkassoprozeduren gilt, daß eine konsequent ausgeführte schnelle
Arbeitsmethode die besten Aussichten auf Erfolg bietet. Unser Inkassoverfahren besteht
deshalb aus einem zweckmäßigen und wirksamen 'Drei-Schritte-Plan'.
Schritt 1: Mahnbrief, wird innerhalb 24 Stunden nach Auftrag versandt.
Schritt 2: Nach zwei Wochen folgt der zweite Mahnbrief mit
beiliegender Vorladung.
Schritt 3: Nach vier Wochen wird, wenn Zahlung ausbleibt, die
Vorladung beantragt. Die Erfahrung lehrt, daß in mehr als 80% der Fälle der Debitor nach
Empfang von Brief 1 und/oder 2 zahlt.
- Die ersten zwei Briefe werden nach Rücksprache mit Ihnen abgefaßt. Die
Briefe werden von STUY ADVOCATEN versandt, erwähnen aber Ihre Bank- oder
Postscheckkontonummer. Der Debitor bezahlt Ihnen also direkt, wodurch Sie die Übersicht
auf den Verlauf der Prozedur behalten und sofort über Ihr Geld verfügen.
- Was müssen Sie tun ? Sie schicken uns, durch fax oder Post, eine Kopie der unbezahlten
Faktur, darauf die Angaben des Debitors.
- Was tut STUY ADVOCATEN ? Innerhalb 24 Stunden nach Empfang der Faktur schicken wir den
ersten Mahnbrief. Ohne Nachricht seitens des Debitors schicken wir nach zwei Wochen
automatisch den zweiten Brief, begleitet von einer Konzept-Vorladung. Dies um den Druck zu
steigern. In mehr als 80% der Fälle zahlt der Debitor nach Empfang von Brief 1 und/oder
2, so ist unsere Erfahrung.
- Hat der Debitor aber immer noch nicht bezahlt, so schicken wir keine Briefe mehr,
sondern beantragen die Vorladung.
- Nach der Urteilsverkündung schreiten wir zur Vollstreckung des Urteils, wobei
Hauptsumme, Zinsen und alle Nebenkosten einkassiert werden.
- Wer zahlt die Kosten des Verfahrens ? Die Kosten sind für den Debitor. Im Urteil
verurteilt der Richter den Debitor zur Zahlung Ihrer Faktur, der Zinsen und aller
Nebenkosten.
- Sicherheit Während des verfahrens können Vorräte, Immobilien, Gehalt oder Bankkontos
mit Beschlag belegt werden. Dies um Sicherheit zu bekommen, daß die Forderung plus
Nebenkosten auch tatsächlich geltend gemacht werden können.

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